ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma KonBay, Dipl.-Ing. Michael Storz, Königstr.37/2, 78628 Rottweil

§ 1 Grundsätze für KonBay

(1) KonBay bietet als Portal die Plattform für den Verkauf fertiger Konstruktionen in Form von Skizzen und Plänen. KonBay stellt damit einen Online-Marktplatz für das Hochladen und Herunterladen bereit. KonBay ist nicht zur Überprüfung von Konstruktionen oder anderen Materialien oder Inhalten verpflichtet ist, die auf die KonBay-Webseite hochgeladen oder eingestellt werden. Daher übernimmt KonBay keine Verantwortung für diese Inhalte. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers und von KonBay erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Verkäufers gelten nur insoweit, als ihnen KonBay ausdrücklich zugestimmt hat.

(2) Verkäufer können Konstruktionen über ihr KonBaykonto hochladen. Der Verkäufer gibt Keywords und eine Beschreibung der Konstruktion ein, damit die Konstruktion kategorisiert und über die Suchmaschine der Webseite ermittelt werden kann. KonBay darf nach eigenem billigem Ermessen Beschränkungen für das Hochladen von Konstruktionen definieren. Der Verkäufer darf keine Inhalte einstellen oder über die KonBay-Webseite übertragen, die Viren, Würmer, Trojaner oder anderen Code mit böswilligen, zerstörerischen oder schädlichen Wirkungen enthalten.

(3) Käufer können eine Konstruktion auf ihr KonBaykonto herunterladen. Davor ist eine erforderliche Anzahl an Credits zu zahlen und dem entsprechenden Vertrag zum Herunterladen von Konstruktionen zuzustimmen. Nicht verbrauchte Credits werden auf Antrag erstattet.

(4) Das KonBaykonto des Verkäufers oder Käufers darf ohne Zustimmung von KonBay weder verkauft noch sonst auf eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden. Mitgliedskennwörter sind geheim zu halten und dürfen keiner anderen natürlichen oder juristischen Person weder zugänglich gemacht noch anderweitig an diese weitergegeben werden. KonBay darf die Verwendung des Mitgliedskontos, Mitgliedsnamens und Mitgliedskennworts als schlüssigen Beweis dafür ansehen, dass der Kontoinhaber die KonBay-Webseite selbst genutzt hat.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Kaufvertrag für die Konstruktion kommt zwischen dem Käufer und dem Verkäufer der Konstruktion zustande, nicht mit KonBay. Die im Konstruktionsportal enthaltenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die aufgeführten Produkte und Leistungen stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein verbindliches Angebot in Form der Bestellung zu unterbreiten. Dies erfolgt durch Klick auf den Button „Kaufen“.

(2) Der Käufer logt sich im Portal ein und erwirbt ein Creditsguthaben von KonBay, das er beim Kauf von Konstruktionen nach und nach aufbrauchen kann. Ist das Creditskonto aufgebraucht, erhält er einen Hinweis und kann erneut Credits erwerben. Nachdem der Käufer sein Credits-Konto aufgeladen hat, kann er im eingeloggten Zustand die gewünschte Konstruktion anklicken und den Kaufprozess durch Klick auf den Button „Kaufen“ auslösen. Beim Kauf werden die dafür benötigten Credits von seinem Guthaben abgezogen. Nach Abschluss des Kaufprozesses gelangt er auf die Downloadseite und kann die Konstruktion als Zip-Datei downloaden.

(3) Alle zusätzlichen Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Aus­führung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Der Vorrang von individuellen Vertragsabreden vor allgemeinen Geschäftsbedingungen gem. § 305 b BGB bleibt davon unberührt.

§ 3 Preise

(1) Die im Konstruktionsportal genannten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

(2) Der Erwerb von Creditsguthaben bei KonBay erfolgt grundsätzlich gegen Vorauskasse (Überweisung, Kreditkarte, Paypal). Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt der Erwerb von Creditsguthaben auf Rechnung.

§ 4 Widerruf

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das sie gesondert belehrt werden. Wer sich selbst bei einer Bestellung als Firmenkunde bezeichnet hat kein gesetzliches Widerrufsrecht. Bei insoweit vorsätzlich falschen Angaben wird der Besteller zumindest als Scheinkaufmann behandelt.

§ 5 Rechte des Käufers wegen Mängeln, Vertretenmüssen

(1) Es gelten für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer der Konstruktion grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer ist berechtigt, mangelhafte Konstruktionen gegenüber dem Käufer nachzuerfüllen. Bei einem Mangel setzt ihm dazu der Käufer eine angemessene Frist.

(2) Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

§ 6 Die Haftung von KonBay

(1) KonBay haftet nicht aus den im Konstruktionsportal geschlossenen Kaufverträgen zwischen Käufern und Verkäufern, sondern nur bei der Verletzung eigener vertraglicher Pflichten. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung von KonBay auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzli­chen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KonBay.

(2) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse (z.B. Streik oder Aussperrung) zurückzuführen, so verlängern sich die Fristen angemessen.

(3) Bei einer Verzögerung der eigenen Leistung haftet KonBay für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung von KonBay für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % des Verkaufspreises des jeweils auf der Plattform zustande gekommenen Kaufvertrags begrenzt. Gegenüber gewerblichen Kunden wird darüber hinaus die Verzugshaftung einheitlich auf 5 % des Verkaufspreises des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt, wobei diese Grenze für die Gesamtentschädigung gilt, also für Schadensersatz neben und statt der Leistung.

(4) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter eigener vertraglicher Pflichten durch KonBay wird gleich aus welchem Rechtsgrund auf ein Jahr verkürzt. Die Verjährungsfrist für sonstige Schadensersatzansprüche unabhängig von Mängeln wird ebenfalls auf ein Jahr verkürzt. Diese Verkürzungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, grober Fahrlässigkeit, Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes durch KonBay, Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 7 Zahlung

(1) Mitarbeiter von KonBay sind zum Inkasso in bar nicht berech­tigt. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an KonBay oder auf ein von KonBay angegebenes Bank- oder Post­scheckkonto erfolgen.

(2) Rechnungen von KonBay sind, soweit nicht anders vereinbart, zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(3) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich KonBay ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. KonBay behält sich vor, in begründeten Einzelfällen oder bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart den Auftrag nur gegen Zahlung per Nachnahme oder Vorauskasse (Überweisung, Kreditkarte, Paypal) auszuführen. In diesem Fall kann der Vertragspartner dies akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten. Kosten, die durch die Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund vom Vertragspartner falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Vertragspartner durch KonBay berechnet.

(4) Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung gegenüber KonBay nur berechtigt, wenn die Gegenforderung un­bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt, nicht aber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen.

§ 8 Geltendes Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Für den Fall, dass beide Parteien Kaufleute sind, wird Villingen-Schwenningen als örtlich zuständiger Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten bleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.